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Beitragsstruktur TV 1861 Haßfurt e.V.

 

Beitragsstruktur TV 1861 Haßfurt e.V. (Stand 01.01.2010)
(Gültigkeit: 01.01.2010 bis einschließlich Jahr vor Bezug des Neubaus Sportpark Eichelsee)


Ziffer
Beiträge
Monat
Jahr
1
Mitglied
5,00 €
60,00 €
2.1
Aktiv
2,00 €
24,00 €
2.2
Aktiv Tennis
8,00€
96,00 €
3
Familie
15,00€
180,00 €
4
Mutter/Vater + Kind Turnen
7,50 €
90,00 €
5
Energieeuro
1,00 €
12,00 €
6
Investitionsumlage einmalig

3 x 70,00 €

1)
Jedes Mitglied des Turnvereins zahlt einen einheitlichen Grundbeitrag.
2.1)
Erwachsene ab 18 Jahren (Schüler und Studenten ab 27 Jahren), die aktiv Sport treiben zahlen einen Aktivenbeitrag, der für alle Abteilungen bis auf Tennis einheitlich ist.
2.2)
Der Aktivenbeitrag Tennis enthält Beitrag unter 2.1.
3)
Der Familienbeitrag gilt für zwei Erwachsene und alle Kinder. Der Beitrag unter 2.1 wird nicht erhoben.
4)
Der Beitrag setzt sich aus einem Mitgliedsbeitrag (60,- €) und dem Kinderbeitrag (30,- €) für ein Kind zusammen. Statt Mutter kann auch Vater stehen.
5)
Der Energieeuro von 1,- EUR monatlich wird von jedem Mitglied bis einschließlich des Jahres vor Bezug des Neubaus erhoben. Bei Familienmitgliedschaften zu Ziffer 3
jedoch maximal 3 EUR im Monat. Der Einzug erfolgt zusätzlich zum Beitrag zu Ziffer 1, 3 und 4.
6)
Mit der Investitionsumlage erhebt der Verein einen einmaligen Beitrag zur Finanzierung des Neubaus Sportpark Eichelsee von jedem erwachsenen Mitglied. Ausgenommen sind Kinder, Jugendliche, Schüler, Auszubildende, Studenten, Passivmitglieder und Übungsleiter. Auf schriftlichen Antrag kann ein Mitglied, welches bereits bis 01.07.2010 eine Spende zum Neubauprojekt geleistet hat, sich diese auf die Investitionsumlage anrechnen lassen. Die Umlage kann auf Antrag auch in Jahresraten geleistet werden. Die Umlage wird bis zu acht Jahren nach Bezug des Neubaus als Solidarbeitrag erhoben, a) für Neumitglieder, b) für Kinder, Jugendliche, Schüler, Auszubildende, Studenten und Passivmitglieder, die in den aktiven Erwachsenenstatus wechseln. Die Umlage wird nicht vor 2011 und grundsätzlich in drei Raten zu je 70
EUR erhoben.


Die Beiträge werden einmal jährlich erhoben, der Grundbeitrag im Februar, der Aktivenbeitrag im Oktober. Der Beitrag im Beitrittsjahr wird monatsgenau anteilig erhoben.

Eine Verwaltungsgebühr von 10,- € wird erhoben, bei
  • Nichterteilung einer Einzugsermächtigung
  • Weiterverrechnung von Gebühren für unberechtigte Rücklastschriften

Beitragsänderungen bei Erreichen von Altersgrenzen gelten ab dem Monat nach dem Geburtstag.
Familienbeiträge
und Ermäßigungen für Schüler und Studenten werden auf Antrag jährlich gewährt.
Kündigungen sind ausschließlich schriftlich zum Jahresende möglich.

* Änderungen zum 01.01.2010 sind kursiv gedruckt

 

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